Arztpraxen und MRSA
Bei 8 Tagen durchschnittlicher Liegedauer im Krankenhaus und ca. 15 Tage bis zum sicheren Abschluss einer Sanierung, kann kein MRSA-Patient im Krankenhaus von MRSA saniert werden. Da die Trägerdauer Wochen bis Monate lang sein kann, kommt dem ambulanten Bereich eine besondere Verantwortung bei der post-stationären Weiterbehandlung der Grunderkrankung zu. Nach Heilung der Grunderkrankung, muss die Sanierung von MRSA durchgeführt werden. Dies kann bei Vorliegen von Risikofaktoren (Wunde, Katheter etc.) erst nach Wochen, Monaten oder Jahren möglich sein. Bei im Krankenhaus erworbenen MRSA sind über diese Zeit in der Arztpraxis keine Hygienemaßnahmen wie im Krankenhaus notwendig. Gute Praxislogistik, Händehygiene, im Einzelfall Handschuhe und selten weiterer Schutz (Mundschutz beim Verbandswechsel) reichen aus.CA-MRSA SENTINEL Praxen
Zusätzlich sind die Arztpraxen Hauptakteure bei der Früherkennung von community-aqcuired[top]
Qualitätsziele für Arztpraxen
Bitte beachten Sie auch folgenden Artikel aus:Übergabe eines MRSA-Patienten zur Weiterbehandlung aus vom Krankenhaus
Krankenhäuser, die am EUREGIO Projekt teilnehmen (link) geben mit dem Entlassbrief auch den EUREGIO MRSA-net Übergabebogen zur Weiterbehandlung mit. Hierbei ist darauf zu achten in welchem Stadium der Sanierung der Patient sich befindet und ob überhaupt eine Sanierung mit dem Ziel der Eradikation des MRSA möglich ist. Diese Eradikation ist nur möglich, wenn keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen (z.B. Wunde, Ulkus, Langzeitantibiose, Katheter u.a.). Liegen solche sanierungshemmenden Faktoren vor, dann stehen diese zunächst im Vordergrund der Behandlung. Erst bei Beendigung dieser Faktoren macht es Sinn eine Sanierungstherapie zu beginnen. In Einzelfällen (vor OP, Chemotherapie etc.) kann es sinnvoll sein, eine Keimreduktion durch Sanierung zu erreichen. Eine Eradikation darf nicht erwartet werden.Während dieser Zeit müssen bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus (!) jedoch alle notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Übertragung auf andere Patienten getroffen werden (Screening, prophylaktische Isolierung etc.) (FAQs).
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Hinweise zu Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis
Das Ziel aller Hygienemaßnahmen ist der Schutz der Patienten und des Personals vor Infektionen. Ambulante medizinische Behandlungen erfordern auch im Umgang mit MRSA-Patienten zunächst einen generellen Basishygienestandard.Maßnahmen wie im Krankenhaus sind nicht erforderlich, sondern beschränken sich auf den punktuellen Einsatz von Handschuhen, ggf. Schutzkittel und Mundschutz bei Verbandswechsel, Manipulation etc. Eine Flächendesinfektion der Handkontaktflächen wird danach durchgeführt. Maßnahmen zur Vermeidung indirekter Übertragungen wir z.B. die Isolierung, generelle Anziehen von Schutzkleidung ist nicht erforderlich.
Vielmehr konzentrieren sich alle Anstrengungen auf die Heilung der Grunderkrankung v.a. Wunden, um eine MRSA-Sanierung möglich zu machen.
Für das ambulante Operieren gelten besondere, hier nicht beschriebene Regelungen und darf für den Patienten nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als operative Eingriffe im Rahmen einer stationären Behandlung.
In der Folge finden Sie häufig gestellte Fragen zu MRSA im ambulanten Bereich
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Hinweise zur Abrechnung
Im Rahmen des EUREGIO MRSA-net Projektes werden seit November das Eingangsscreening auf MRSA der Krankenhäuser in der gesamten EUREGIO umgesetzt. Damit werden wir mit einer deutlichen Zunahme der Behandlungsfälle in unseren Praxen rechnen müssen. Wichtig ist, von Anfang an den Umfang dieser Tätigkeit genau zu dokumentieren.Damit es zu keinen finanziellen Nachteilen durch die Betreuung, die notwendige Labordiagnostik und die Verschreibung der notwendigen Medikamente für die Vertragsärzte kommen, hat die EUREGIO MRSA-net Projektgruppe der KVWL ab dem 01.11.2006 folgende neue Abrechnungsmodalitäten beschlossen:- Kennzeichnen Sie jeden MRSA-Fall durch Eintrag der Symbolnummer 90830 auf dem Abrechnungsschein. Notwendige verschriebene Medikamente können so aus Ihrem Budget herausgerechnet werden.
- Laboraufträge für Abstriche kennzeichnen Sie auf dem Überweisungsschein durch Eintrag der Ausnahmeziffer des EBM 32006
Damit laufen diese Aufträge nicht gegen Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus, der Laborarzt trägt dieselbe Ausnahmeziffer auf seinem Abrechnungsschein ein. - MRSA-Kontaktpersonen, die sich in Ihren Praxen melden, müssen zunächst keine Praxisgebühr zahlen. Legen Sie einen Fall an und kennzeichnen Sie die Nichtzahlung mit der Symbolnummer 80033
Bei positivem Abstrich ist die Praxisgebühr nachzuzahlen, um die notwendige Medikamentenverordnung sicherzustellen. - NEU! Seit 1. Juli 2008 hat die KVWL mit den Primärkassen eine neue Vergütungsregelung für die präventive, ambulante Behandlung von MRSA-Patienten vereinbart. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung. Ärzte aus dem EUREGIO MRSA-net- Gebiet (Münsterland) brauchen an dieser Veranstaltung nicht mehr teilzunehmen.
Brief der KVWL
NEU! Neue Vergütungsvereinbarung zwischen KVWL und Primärkassen
Projektgruppe EUREGIO MRSA-net mit der KVWL und der AOK
Seit September 2006 ist die AOK WL Teil der EUREGIO MRSA-net Projektgruppe.
In der gemeinsamen Projektgruppe werden die Qualitätsziele für den niedergelassenen Bereich erarbeitet. Hierzu gehört vor allem die rationale und kontrollierte Antibiotikatherapie, um MRSA den Selektionsvorteil zu entziehen.
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