| WICHTIGER HINWEIS: für Patienten Am Universitatsklinikum Münster ist eine MRSA Sprechstunde eingerichtet worden, um Patienten mit sanierungshemmendem Faktoren, bei denen die Standardsanierung nicht erfolgreich war durch Anwendung erweiterter und komplexer Sanierungsmaßnahmen einen Dekolonisierungserfolg herbeizuführen. Auch steht die MRSA Sprechstunde Landwirten zur Verfügung, die vor Aufnahme in ein Krankenhaus ihren Kolonisationsstatus erfahren möchten, um ggf. Noch eine prophylaktische Sanierung durchzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den MRSA Helpdesk oder folgen dem folgenden Link. für Personal Es erwarten Sie: |
AKTUELL: Wichtige Mitteilung
Seit dem 1.April 2012 kann eine prophylaktische MRSA-Behandlung in der Arztpraxis durchgeführt werden.
Grundlage hierfür ist die Einführung von neuen EBM-Ziffern. Diese beruhen auf den Ergebnissen der Zusammenarbeit zwischen der KVWL, AOK WL und des MRSA-net/EurSafety Health-net.
Folgende MRSA-Ziffern stehen zur Verfügung
MRSA: Neun Ziffern stehen Ärzten ab April zur Verfügung
Ab dem 1. April können niedergelassene Ärzte Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie bei MRSA außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung abrechnen.Insgesamt neun Gebührenpositionen stehen ihnen dabei zur Verfügung:
- 86770: Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung; 100 Punkte, einmal im Behandlungsfall
- 86772: Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson; 375 Punkte, einmal im Behandlungsfall und Sanierungszyklus
- 86774: Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen Kontaktperson des Patienten; 255 Punkte, je vollendete zehn Minuten, maximal zweimal je Sanierungsbehandlung
- 86776: Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers; 90 Punkte, einmal im Behandlungsfall
- 86778: Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz; 130 Punkte einmal im Behandlungsfall
- 86780: Bestätigung einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich; 55 Punkte, maximal zweimal im Behandlungsfall
- 86781: Ausschluss einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich; 55 Punkte, maximal zweimal im Behandlungsfall
- 86782: Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden; 5,20 Euro
- 86784: Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation; 2,55 Euro.
Nach der zwischen Kassen und KBV ausgehandelten Vergütungsvereinbarung sollen nur solche Ärzte die Leistungen abrechnen, "die in einem sektorübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes organisiert sind".
Da flächendeckend solche Netze nicht vorhanden sind, gibt es eine Alternative: Die Ärzte müssen "eine entsprechende Beratung bei anderen geeigneten Stellen" einholen. Das sind nach Angaben der KBV etwa Institute wie das Robert-Koch-Institut oder das Hygieneinstitut oder Kollegen mit der Zusatzbezeichnung "Infektiologie".
Mehr Informationen unter:
www.kvwl.de
Arztpraxen und MRSA
Bei 8 Tagen durchschnittlicher Liegedauer im Krankenhaus und ca. 15 Tage bis zum sicheren Abschluss einer Sanierung, kann kein MRSA-Patient im Krankenhaus von MRSA saniert werden. Da die Trägerdauer Wochen bis Monate lang sein kann, kommt dem ambulanten Bereich eine besondere Verantwortung bei der post-stationären Weiterbehandlung der Grunderkrankung zu. Nach Heilung der Grunderkrankung, muss die Sanierung von MRSA durchgeführt werden. Dies kann bei Vorliegen von Risikofaktoren (Wunde, Katheter etc.) erst nach Wochen, Monaten oder Jahren möglich sein. Bei im Krankenhaus erworbenen MRSA sind über diese Zeit in der Arztpraxis keine Hygienemaßnahmen wie im Krankenhaus notwendig. Gute Praxislogistik, Händehygiene, im Einzelfall Handschuhe und selten weiterer Schutz (Mundschutz beim Verbandswechsel) reichen aus.CA-MRSA SENTINEL Praxen
Zusätzlich sind die Arztpraxen Hauptakteure bei der Früherkennung von community-aqcuiredQualitätsziele für Arztpraxen
Bitte beachten Sie auch folgenden Artikel aus:Übergabe eines MRSA-Patienten zur Weiterbehandlung aus vom Krankenhaus
Krankenhäuser, die am EUREGIO Projekt teilnehmen (link) geben mit dem Entlassbrief auch den EUREGIO MRSA-net Übergabebogen zur Weiterbehandlung mit. Hierbei ist darauf zu achten in welchem Stadium der Sanierung der Patient sich befindet und ob überhaupt eine Sanierung mit dem Ziel der Eradikation des MRSA möglich ist. Diese Eradikation ist nur möglich, wenn keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen (z.B. Wunde, Ulkus, Langzeitantibiose, Katheter u.a.). Liegen solche sanierungshemmenden Faktoren vor, dann stehen diese zunächst im Vordergrund der Behandlung. Erst bei Beendigung dieser Faktoren macht es Sinn eine Sanierungstherapie zu beginnen. In Einzelfällen (vor OP, Chemotherapie etc.) kann es sinnvoll sein, eine Keimreduktion durch Sanierung zu erreichen. Eine Eradikation darf nicht erwartet werden.Während dieser Zeit müssen bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus (!) jedoch alle notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Übertragung auf andere Patienten getroffen werden (Screening, prophylaktische Isolierung etc.) (FAQs).
Hinweise zu Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis
Das Ziel aller Hygienemaßnahmen ist der Schutz der Patienten und des Personals vor Infektionen. Ambulante medizinische Behandlungen erfordern auch im Umgang mit MRSA-Patienten zunächst einen generellen Basishygienestandard.Maßnahmen wie im Krankenhaus sind nicht erforderlich, sondern beschränken sich auf den punktuellen Einsatz von Handschuhen, ggf. Schutzkittel und Mundschutz bei Verbandswechsel, Manipulation etc. Eine Flächendesinfektion der Handkontaktflächen wird danach durchgeführt. Maßnahmen zur Vermeidung indirekter Übertragungen wir z.B. die Isolierung, generelle Anziehen von Schutzkleidung ist nicht erforderlich.
Vielmehr konzentrieren sich alle Anstrengungen auf die Heilung der Grunderkrankung v.a. Wunden, um eine MRSA-Sanierung möglich zu machen.
Für das ambulante Operieren gelten besondere, hier nicht beschriebene Regelungen und darf für den Patienten nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als operative Eingriffe im Rahmen einer stationären Behandlung.
In der Folge finden Sie häufig gestellte Fragen zu MRSA im ambulanten Bereich
Hinweise zur Abrechnung
Im Rahmen des EUREGIO MRSA-net Projektes werden seit November das Eingangsscreening auf MRSA der Krankenhäuser in der gesamten EUREGIO umgesetzt. Damit werden wir mit einer deutlichen Zunahme der Behandlungsfälle in unseren Praxen rechnen müssen. Wichtig ist, von Anfang an den Umfang dieser Tätigkeit genau zu dokumentieren.Damit es zu keinen finanziellen Nachteilen durch die Betreuung, die notwendige Labordiagnostik und die Verschreibung der notwendigen Medikamente für die Vertragsärzte kommen, hat die EUREGIO MRSA-net Projektgruppe der KVWL ab dem 01.11.2006 folgende neue Abrechnungsmodalitäten beschlossen:- Kennzeichnen Sie jeden MRSA-Fall durch Eintrag der Symbolnummer 90830 auf dem Abrechnungsschein. Notwendige verschriebene Medikamente können so aus Ihrem Budget herausgerechnet werden.
- Laboraufträge für Abstriche kennzeichnen Sie auf dem Überweisungsschein durch Eintrag der Ausnahmeziffer des EBM 32006
Damit laufen diese Aufträge nicht gegen Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus, der Laborarzt trägt dieselbe Ausnahmeziffer auf seinem Abrechnungsschein ein. - MRSA-Kontaktpersonen, die sich in Ihren Praxen melden, müssen zunächst keine Praxisgebühr zahlen. Legen Sie einen Fall an und kennzeichnen Sie die Nichtzahlung mit der Symbolnummer 80033
Bei positivem Abstrich ist die Praxisgebühr nachzuzahlen, um die notwendige Medikamentenverordnung sicherzustellen.
Brief der KVWL
Projektgruppe EUREGIO MRSA-net mit der KVWL und der AOK
Seit September 2006 ist die AOK WL Teil der EUREGIO MRSA-net Projektgruppe.
In der gemeinsamen Projektgruppe werden die Qualitätsziele für den niedergelassenen Bereich erarbeitet. Hierzu gehört vor allem die rationale und kontrollierte Antibiotikatherapie, um MRSA den Selektionsvorteil zu entziehen.

