MRSA und Rehabilitationseinrichtungen
Patienten mit MRSA werden nicht nur in Akutkrankenhäusern, sondern nach Entlassung natürlich auch in der Rehabilitation weiterbehandelt. Patienten mit einfacher Besiedlung sollten in jedem Fall ein Reha-Behandlung erhalten. Dennoch stellen sich häufig Fragen, ob und wann eine mögliche Sanierungstherapie oder Screeninguntersuchungen durchgeführt werden sollten.Für den Bereich der Akutkrankenhäuser liegen bundesweit einheitliche Richtlinien der KRINKO-Kommission am Robert-Koch-Institut vor. Aufgrund der vielfältigen Strukturunterschiede zwischen den Einrichtungen medizinischer Rehabilitation kann es keine einheitliche Empfehlung zum Umgang mit MRSA-Patienten geben.
Da jedoch MRSA-Patienten in medizinischen Einrichtungen der Rehabilitation behandelt werden müssen und der richtige Umgang direkt den Behandlungserfolg beeinflusst, müssen praktische Handlungsanweisung für den Reha-Alltag geschaffen werden.
Hinzu kommt, dass Patienten, ihre Angehörigen und Mitarbeitern berechtigte Fragen und Ängste im Umgang mit der MRSA-Problematik in der Reha haben. Auf diese Fragen müssen
Antworten aus dem aktuellsten Stand des Wissens gefunden werden.
Aus diesem Grund haben die Koordinatoren des EUREGIO MRSA-net und des EurSafety Health-net eine Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (DRV) begründet.
In den kommenden Jahren soll euregionales Wissen über das Vorkommen und die Übertragungsfähigkeit von MRSA sowie mögliche Interventionsmöglichkeiten in Reha-Einrichtungen geschaffen werden.
Hierfür hat sich unter Federführung der DRV ein Netzwerk von Reha-Einrichtungen gebildet, die in das direkte und indirekte Patientenversorgungsgebiet der EUREGIO gehören.
Dieses Netzwerk, deren Kooperation und Projektergebnisse im Rahmen des EUREGIO-Projektes werden auf diesen Seiten in regelmäßig veröffentlich.
Bei direkten Fragen zum Thema Reha
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